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Preise

 

Wir vermieten die Ferienwohnungen ohne Frühstück und ab 3 Übernachtungen.

Warum? Lesen Sie hier.

Überall werden die Preise erhöht. Bei uns nicht.
Wir bieten Ihnen unsere Ferienwohnungen mit den Preisen Stand 2021 an.

 

   Fewo

 

 

Preis pro eine Übernachtung in der Fewo

 

   Fewo

 

   4 Pfoten 

 

 

100,00 €

 

2 Erwachsene mit1 Kind (Kinderbett 1,60 m)

 

 

   Fewo

 

   Känguru

 

120,00 €

 

2 Erwachsene mit bis zu 3 Kindern (bei einem 4. Kind auf Anfrage)

 

 

   Fewo


   Gefiederte  

   Freunde

 

 

120,00 €

 

2 Erwachsene mit bis zu 3 Kindern (bei einem 4. Kind auf Anfrage)

 

 

 

In den Übernachtungspreisen sind folgende Leistungen enthalten:

  • die gesetzliche Mehrwertsteuer
  • Wohnungsnebenkosten (Endreinigung, Energiekosten, Wasser)
  • Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher, Seife, Spülmittel
  • Haustier (auf Anfrage) reist kostenlos mit
  • bei Bedarf Kinderreisebett und Kinderhochstuhl
  • WLAN
  • Parkplatz genau vor dem Gästehaus
  • Spielgeräte im Gästehaus und auf dem Hof
  • hofeigener Kinderspielplatz
  • Grillstelle
  • Back- und Pizzabacköfen                    
  • offene Feuerstelle                                
  • mobiler Schwenkgrill                            
  • drei überdachte Sitzgruppen                
  • mobile Sitzgruppe                                 
  • 11 kW-Stromtankstelle
  • eine kostenlose Familien-Eintrittskarte in den Zittauer Tierpark bzw. ermäßigt in den Görlitzer Tierpark

 

  • Es gelten unsere Allgemeinen Mietbedingungen (siehe unten). 

    ·  Zahlung:     

  • Buchungsunterlagen (Rechnung, Allgemeinen Mietbedingungen) werden nach Ihrer schriftlich erfolgten Buchung (E-Mail oder Post) per E-Mail zugeschickt
  • bei Reservierung ist eine Anzahlung von 20 % innerhalb einer Woche fällig
  • Restzahlung bis 14 Tage vor Belegung der gebuchten Fewo

Nach Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung werden Ihre personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail) nur zur Erfüllung des Mietvertrages für eine Ferienwohnung auf dem Thürmer-Hof genutzt. 

Diese personenbezogenen Daten haben Sie freiwillig für die dazugehörige Rechnungserstellung durch Zusage einer Buchung der Ferienwohnung per E-Mail abgegeben.


Es kann ja auch mal passieren, dass man einen Urlaub nicht antreten kann. 

Deshalb wäre es in Ihrem eigenen Interesse, eine private Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.


 

Wichtig für Sie und für uns: 

Allgemeine Mietbedingungen

1. Vertragsschluss

Der Mietvertrag über die Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn die laut Rechnung 20%-ige Anzahlung innerhalb einer Woche überwiesen wurde. Dem geht eine verbindliche Buchung des Mieters in Schriftform (Brief oder E-Mail) voraus.

Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der in der Rechnung angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

 

2. Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten enthalten. 

Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu leisten.

 

3. Mietdauer

Am Anreisetag wird dem Mieter die Ferienwohnung ab 14.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Sollte die Anreise nach 16.00 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies dem Vermieter mitteilen.

Am Abreisetag wird der Mieter die Ferienwohnung bis spätestens 10.30 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Wegräumen des gespülten Geschirrs, Abziehen der Betten, Entleeren der Mülleimer (Küche, Bad).

 

4. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

Rücktritt bis zum 30. Tag vor Beginn der Mietzeit:                 20 %

Rücktritt bis zum 10. Tag vor Beginn der Mietzeit:                 25 %

danach und bei Nichterscheinen:                                           80 %

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

 

5. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor und nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

 

6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände 

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

(„Höhere Gewalt liegt vor, sobald ein betriebsfremdes, von außen durch Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter herbeigeführtes Ereignis eintritt, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung nahezu unvorhersehbar ist und auch durch den Einsatz äußerster Sorgfalt nicht verhindert werden kann.“ Quelle: www.rechtswoertberbuch.de)

Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

 

7. Pflichten des Mieters 

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen/Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder –gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell den entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen zu.

 

8. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB (Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels). Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt.

 

9. Tierhaltung

Tiere dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch Tierhaltung entstehenden Schäden.

 

10. Änderung des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

 

11. Hausordnung

Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. In der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr sowie von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sind die TV-, Rundfunk- und Audiogeräte nur auf Zimmerlautstärke einzustellen. Die Treppe zum Schlafboden wird nicht mit dreckigen Schuhen betreten. Wenn kleine Kinder auf dem Schlafboden nächtigen, trägt der Mieter selbst dafür Sorge, dass sie nicht über die Brüstung oder von der Treppe fallen. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Unfälle.

Ausgeliehenes Spielzeug wird nach Gebrauch wieder ordentlich durch den Mieter an die Entnahmestelle abgelegt.

Der Mieter entsorgt seinen Müll ordnungsgemäß in die im Hof stehenden Behälter (Restmülltonne, Biotonne, Papiertonne, Glaskiste, Gelbe Tonne).

Gemüse-, Obst-, Essensreste kann der Mieter im Stall für die Tiere ablegen. Eine eigenständige Fütterung der Tiere durch den Mieter und seine Begleitpersonen bedarf der vorherigen Genehmigung des Vermieters. Das Begehen der Tierbereiche ist dem Mieter und seinen Begleitpersonen nur gestattet, wenn sie garantieren können, dass alle Türen und Tore zu den Tieren wieder geschlossen werden. Der Mieter haftet für durch sein Verschulden entlaufene Tiere.

Bei Verlust der beiden ausgehändigten Schlüssel erheben wir eine Gebühr von vierzig Euro.

 

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

 

Aktualisiert am 15.08.2021